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Förderprogramme für den Erwerb von Baugrundstücken, leer stehenden Altbauten und den Verkauf von "Baulückengrundstücken"
Förderung beim Kauf eines Altbaus
Sie haben mit Ihrer Familie einen leer stehenden Altbau gekauft, um diesen selbst als Hauptwohnsitz zu nutzen? Dann fördern wir den Kauf, wenn…
- es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das älter als 50 Jahre ist
- der Altbau mindestens ein Jahr leer gestanden hat und der Verkäufer nachweisen kann, dass er sich in diesem Jahr um den Verkauf bemüht (z. B. durch Anzeigen, Maklerverträge) hat
- der Altbau mindestens drei Jahre leer gestanden hat, wenn keine Verkaufsbemühungen nachgewiesen werden können
Wir möchten mit der Förderung die Ortskerne stärken und den Landverbrauch für Neubaugebiete minimieren. Der Grundförderbetrag beträgt 3.000 € und kann sich auf bis zu 12.000 € erhöhen, wenn in Ihrem Haushalt Kinder leben, für die Sie (= Käufer) kindergeldberechtigt sind.
Förderung beim Kauf eines privaten Grundstücks
Sie sind eine Familie mit Kindern und haben ein unbebautes Baugrundstück von einer Privatperson gekauft? Dann gewähren wir je berücksichtigungsfähigem Kind einen Zuschuss von 3,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche (für maximal 900 Quadratmeter).
Förderung beim Kauf eines gemeindlichen Grundstücks
Sie kaufen einen Bauplatz von der Gemeinde Neuhof? Auch hier fördern wir Familien mit Kindern. Je berücksichtigungsfähigem Kind wird ein Zuschuss von 2,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche gewährt. Der Förderbetrag ist niedriger als der Förderbetrag für den Kauf von privaten Baugrundstücken, da die gemeindlichen Flächen in der Regel günstiger sind als die privaten Baugrundstücke.
Zuschüsse für Verkäufer von privaten Baugrundstücken ("Baulücken")
Wenn Sie Eigentümer eines „Baulückengrundstücks“ (= bisher ungenutztes, bebau bares Grundstück in der Ortslage) sind, zahlen wir Ihnen beim Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen einen gemeindlichen Zuschuss von 5.000,00 €.
Ausführliche Informationen zu allen Programmen sowie die Förderrichtlinien finden Sie online unter folgendem Link: Förderprogramme | Gemeinde Neuhof (neuhof-fulda.de). Oder wenden Sie sich an:
- Olaf Paulmann: Telefon (06655) 970-331, Email: olaf.paulmann@neuhof-fulda.de
- Wenn Sie einen Altbau oder ein privates Baugrundstück gekauft haben.
- Jonas Ritzel: Telefon (06655) 970-436, Email: jonas.ritzel@neuhof-fulda.de
- Wenn Sie ein privates Baugrundstück verkauft haben oder verkaufen wollen