Förderung von Jugendfahrten, Zeltlagern und Freizeiten der Vereine

Die Gemeinde Neuhof fördert diese Aktivitäten von Vereinen und Organisationen.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle im Vereinsregister der Gemeinde Neuhof eingetragenen Vereine unabhängig vom Vereinszweck sowie Jugendgruppen kirchlicher Organisationen.

Wie wird gefördert?

Ein Zuschuss wird für jeden jugendlichen Teilnehmer des Vereins unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Neuhof sowie für einen Betreuer je 10 angefangener jugendlicher Teilnehmer gewährt. Der Wohnsitz des Betreuers ist unbeachtlich.

Je Verein bzw. je Unterabteilung ist eine Fahrt pro Jahr förderfähig.

Was wird gefördert?

  • mehrtägige Fahrten
  • mehrtägige Zeltlager auf gebührenpflichtigen Zeltplätzen außerhalb des Gebietes der Gemeinde Neuhof
  • sonstige Ferien- und Erholungsmaßnahmen in festen Einrichtungen
  • Fahrten im Rahmen der internationalen Jugendarbeit
  • Familienmaßnahmen der Vereine
  • Fahrten zu sportlichen oder sonstigen Wettkämpfen, die nicht zu den Verbands- oder Ligawettkämpfen zählen 

Welche Fahrten werden nicht gefördert?

  •  Fahrten überregionaler Organisationen, die keine Ortsgruppe in Neuhof haben
  • Ausflüge und Fahrten von Schulen
  • Fahrten zu anerkannten Maßnahmen der politischen Bildung, da diese bereits subventioniert angeboten werden
  • Fahrten zu sportlichen oder sonstigen Verbandswettkämpfen
  • Fahrten zu Schulungsveranstaltungen

Müssen die Fahrten besondere Anforderungen erfüllen?

Nein. Die geförderten Fahrten müssen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehen (Bsp.: Zeltlager eines Musikvereins ohne Proben / Auftritte); Wenn die Förderung der Vereinsgemeinschaft im Mittelpunkt steht, ist dies ausreichend.

Wie hoch ist der Zuschuss?

 Der Förderbetrag beläuft sich auf 3,00 € je Person und Tag (An- und Abfahrtstag zählen als je ein Tag) ungeachtet der Art der Unterkunft (Zeltlager, feste Unterkunft).

Es werden keine weiteren Förderungen zu den Fahrtkosten (Benzin, „Kilometergeld“ usw.) gewährt.

 Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Vor der Fahrt: Der durchführende Verein unterrichtet die Gemeinde am besten per Email über die geplante Fahrt (Wo geht’s hin? Wann findet die Fahrt statt? Wie viele Teilnehmer unter 18 mit Wohnsitz in Neuhof nehmen voraussichtlich teil?)

Die Gemeinde erteilt daraufhin einen Zwischenbescheid.

Nach der Fahrt: Die endgültige Zuwendung ist per Email oder Brief zu beantragen und muss folgende Angaben enthalten:

a) Liste der Teilnehmer unter 18 Jahren mit Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Anschrift des Hauptwohnsitzes

b) Kostenaufstellung mit Rechnungskopien/-scan

c) Bankverbindung des antragstellenden Vereins

Bei Rückfragen wenden Sie sich in der Gemeindeverwaltung bitte an
Maria Nikolenko, Tel. 06655 970-332, Email:
maria.nikolenko@neuhof-fulda.de,
oder Olaf Paulmann, Tel. 06655 970-331, Email:
olaf.paulmann@neuhof-fulda.de.