Bundestagswahl am 23. Februar

Antrag auf Briefwahl ab sofort möglich  

Am Sonntag, den 23. Februar, wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Ab sofort ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die anstehende Wahl online zu beantragen:


Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Briefwahl:

Für die bevorstehende Bundestagswahl können Sie ab sofort bis Dienstag, den 18. Februar, um 23:59 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen (online, auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro). In gesonderten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener und plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich. 

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können erst ab Anfang Februar ausgehändigt bzw. versandt werden. 

Wir können keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Insbesondere beim Versand ins Ausland kann es zu längeren Versandzeiten kommen. Deshalb können Sie alternativ Ihre Briefwahlunterlagen am Empfang abholen und ggf. gleich vor Ort wählen.

Die von Ihnen zurückzugebenden Wahlbriefe müssen bis zum 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Neuhof eingegangen sein. Bei späterem Eingang werden die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt!

Sollten Sie bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an folgende Stelle: