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Hinweis zu den ergehenden Grundsteuerbescheiden 2025
Die Gemeinde wird die Bescheide für die Grundsteuer für das Jahr 2025 voraussichtlich im Februar 2025 erlassen, soweit ihr Grundsteuermessbescheide von den Finanzbehörden vorliegen.
Die Grundsteuer berechnet sich ab dem 01.01.2025 auf Grundlage der neu berechneten Grundsteuermessbescheide, die durch die Finanzämter erlassen wurden. Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide sind nur beim Finanzamt und nicht bei der Gemeinde innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einzulegen.
Die Entscheidung über diese Widersprüche, die bei der Gemeinde eingelegt werden, ist kostenpflichtig, soweit der Widerspruch erfolglos bleibt (§ 14 Abs. 1 HessAGVwGO). Die Gemeinde ist an die Grundsteuermessbescheide der Finanzämter gesetzlich gebunden und wendet auf diese Festsetzung lediglich den aktuellen Hebesatz gemäß der Hebesatzsatzung, die ab dem 01.01.2025 in Kraft getreten ist, an, um die Grundsteuern zu ermitteln.
Wir bitten daher davon abzusehen, dass Widersprüche gegen die Grundsteuerfestsetzungen 2025 bei der Gemeinde gestellt werden, die auf die Ermittlung der Messbeträge und deren Verfassungsmäßigkeit abzielen.