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Aktuelle Wassergebühren
Aktuelle Wassergebühren
Sauberes Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Gemeinde Neuhof setzt alles daran, den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig jederzeit Trinkwasser in bester Qualität und ausreichender Menge zu liefern. Dies erfordert kontinuierliche Investitionen in das Leitungsnetz und die anderen Einrichtungen der Wasserversorgung. Vor allem deshalb hat die Gemeindevertretung am 10. November 2022 beschlossen, die Wassergebühren zum 1. Januar 2023 folgendermaßen anzuheben (jeweils inkl. Umsatzsteuer):
bisher | neu | |
Verbrauchsgebühr (pro m³) | 2,23 EUR | 2,71 EUR |
Die Wasser-Grundgebühren bleiben unverändert.
Frischwassergrundgebühr:
Neben der verbrauchsabhängigen Gebühr wird ab Einbau der Messeinrichtung eine Grundgebühr für die Vorhaltung der Wasserversorgungsanlage erhoben. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße der installierten Messeinrichtung. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenem Kalendermonat bei Messeinrichtungen, die geeignet sind zur Messung folgender maximaler Verbrauchsleistungen
bis zu 5m³/h | Q3 4 | 5,35€ |
bis zu 12m³/h | Q3 10 | 10,17€ |
bis zu 20m³/h | Q3 16 | 16,95€ |
bis zu 30m³/h | Q3 25 | 25,42€ |
bis zu 80m³/h | Q3 63 | 67,80€ |
über 80m³/h | ab Q3 100 | 101,69€ |
(jeweils inkl. 7% Umsatzsteuer)