Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen „Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“

  • Leistungsbeschreibung

    Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.

  • Voraussetzungen

    Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    1. formloser Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung
       
    2. Erläuterungsbericht (Nutzung der Sportstätte, Bedarf) sowie baufachliche Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme
       
    3. befürwortende Stellungnahmen des Landkreises/Stadt/Gemeinde sowie des Sportkreises über die Dringlichkeit der Maßnahme mit Zusage der finanziellen Beteiligung der Zuwendungsgeber
       
    4. amtlicher Lageplan
       
    5. Kostenvoranschlag unter Einschluss geplanter Eigenleistungen nach Höchstsätzen
      (10,--, 20,-- bzw. 40,-- €)
       
    6. Baupläne und Bauzeitenplan (soweit erforderlich)
       
    7. bauaufsichtliche Genehmigung (soweit erforderlich )
       
    8. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
      Vorzeitig begonnene Bauvorhaben sind von jeder Förderung ausgeschlossen . Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Baubeginn gleichzusetzen ist.
       
    9. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
      - Grundbuchauszug

    - Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung)

    1. Gemeinnützigkeitsbescheinigung
    1. Erklärung zu einer evtl. Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. Fehlanzeige
       
    2. Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung/Finanzierungsplan:

      - Eigenmittel/Darlehen (Bankbestätigung - kein Kontoauszug)
      - Aufstellung der Eigenleistungen (nach Höchstsätzen)
      - Fremdmittel durch Förderzusagen (Kreis, Stadt/Gemeinde, LSBH, Sonstige)
       
    3. Vollständige Vereinskontodaten auf Vereinskopfbogen, Nennung der Maßnahme und Unterschrift – die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code) sind aus buchungstechnischen Gründen zwingend anzugeben
  • Rechtsgrundlage

    Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.

  • Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden

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